ONLINE-SEMINAR
BERATUNGSSCHWERPUNKT KASSENFÜHRUNG
Im Rahmen aktueller Betriebsprüfungen bei bargeldintensiven Betrieben können häufig die Kasseneinzeldaten nicht vorgelegt werden, was regelmäßig zu enormen Zuschätzungen führt. Der BFH setzt sich mit dieser Vorgehensweise im Rahmen des Urteils zur „Schätzungsbefugnis bei Altkassen“ kritisch auseinander.
Ein weiteres BFH-Urteil aus 2024 diskutiert die Frage, ob die Art und Weise der formalen Aufzeichnungen zur „Korrektur bestandkräftiger Bescheide nach Außenprüfung“ führen darf.
Diese Urteile werden im Rahmen der Besprechung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Kassenführung als Grundvoraussetzung und Bestandteil einer ordnungsgemäßen Buchführung eingehend vorgestellt. Dazu gehören insbesondere auch die Themen „Kasseneinzeldaten“ und die „Kassen-Verfahrensdokumentation“.
Darüber hinaus wird das BMF-Schreiben vom 28.06.2024 bzgl. des Beginns des Mitteilungsverfahrens und der Übergangsregelungen abschließend besprochen.
THEMEN
- Detailwissen zu Kasseneinzeldaten und der Notwendigkeit artikelgenauer Programmierung, Prüfungsschwerpunkte und Lösungen
- Einrichtungs- und Programmierprotokolle, Verfahrensdokumentation
- Beginn der Mitteilungsverpflichtung ab 01.01.2025, Übergangsregelung
- Die 2021 aktualisierte Kassensicherungsverordnung
- Aktuelle Urteile zur Kassenführung und Betriebsprüfung
- Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, Übergangsregelungen, Auswirkungen auf Kassensysteme ab 2020/2023
- BMF-Schreiben zur digitalen Kasse (§ 146a AO), zur Kassennachschau und zur Einzelaufzeichnungsverpflichtung
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ONLINE-SEMINAR BERATUNGSSCHWERPUNKT KASSENFÜHRUNG | |
Referent | Mirko Kampschulte |
Datum | 17.02.2025 |
Beginn | 09.00 Uhr |
Ende | 12.30 Uhr |
Ort | Online-Seminar |
Kosten | 195 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter 295 €* je Nichtmitglied * zzgl. gesetzl. USt |
Download | Seminar Informationen |
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