ONLINE-SEMINAR

BRENNPUNKT GRUNDERWERBSTEUER 2023

Referent Dipl. -Finw. Dirk Krohn

JAHRHUNDERTREFORM „MOPEG“ SORGT FÜR UNSICHERHEIT IN PUNCTO GRUNDERWERBSTEUER!

Am 24.06.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Das MoPeG wird am 01.01.2024 in Kraft treten und beinhaltet die Änderung von 136 Gesetzen.

Steuerrechtliche Vorschriften sind davon nicht umfasst. Dies mag auf den ersten Blick verwundern, erklärt sich jedoch vor dem Hintergrund, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) am Gesetzgebungsverfahren weder beteiligt noch diesbezüglich konsultiert wurde. Ob, wann und welche Änderungen von Steuergesetzen im Zusammenhang mit dem MoPeG denkbar bzw. notwendig sind, ist eine offene Frage und für die Planung von Strukturierungen bei Unternehmen mit Grundbesitz besonders relevant.

Das Gesetz tritt zwar erst 2024 in Kraft, bis dahin können aber umfassende Vorarbeiten zu leisten sein, denen wiederum umfangreiche Beratungen vorauszugehen haben. Auch sollten geplante Umstrukturierungen im Jahr 2023 schon mit Blick auf die anstehenden Änderungen beraten werden. Informieren Sie sich daher bereits jetzt über die evtl. anstehenden Auswirkungen des MoPeG!.

THEMEN

  • Führt der Wegfall des Gesamthandsprinzips dazu, dass die Grunder- werbsteuerbefreiung bei Übergängen von Grundbesitz auf und von einer Gesamthand i.S. der §§ 5, 6 GrEStG rückwirkend versagt oder ausgeschlossen wird?
  • Welche Auswirkungen auf grunderwerbsteuerfreie Grund- stücksübergänge vor dem 1. Januar 2024 ergeben sich?
  • Bleibt der Tatbestand des Wechsels im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft weiter anwendbar?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich bei der Berechnung von schädlichen Anteilsübergängen im Rahmen der Anwendung der §§ 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG?

MIT UNS BLEIBEN SIE BESTENS QUALIFIZIERT!

ONLINE-SEMINAR
BRENNPUNKT GRUNDERWERBSTEUER 2023
Referent Dipl. -Finw. Dirk Krohn
Datum28.06.2023
Beginn09.00 Uhr
Ende10.30 Uhr
Ort Online-Seminar
Kosten

150 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter

250 €* je Nichtmitglied

* zzgl. gesetzl. USt

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