PRÄSENZ-SEMINAR

DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2022

Referent Markus Brucker und Michael Steger

GESETZESÄNDERUNGEN BEI DER EINKOMMENSTEUER

Alle Teilnehmer dieses Seminares erhalten zusätzlich eine kostenfreie Teilnahme zur Fragerunde am 20.04.2023

Auch das Steuerjahr 2022 war wieder in beeindruckender Weise geprägt von einer Vielzahl von Gesetzesänderungen bei der Einkommensteuer. Die Coronakrise beherrschte weiterhin die Tagesthemen und die Bundesregierung nutzte – mal wieder – das Steuerrecht, um Geld an die Bürger zu verteilen. Darüber hinaus gab es wichtige Verwaltungsanweisungen und neue BFH-Rechtsprechung. Das alles ist natürlich für die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2022 von Bedeutung und macht die zu überblickenden Themen sehr umfangreich. Deshalb ist es gut, dass wir uns in diesem Jahr wieder persönlich sehen und austauschen!

Wir freuen uns, Sie am Dienstag, 28.03.2023, wieder in Präsenz zu begrüßen. Im Rahmen unseres traditionellen Ganztagesseminars werden wir Ihnen (wie gewohnt vor der Corona-Pandemie) die rechtlichen Änderungen des Jahres 2022 anhand der Einkommensteuererklärungsvordrucke in praxisrelevanter Weise anschaulich mit vielen Beispielsfällen aus Sicht der Finanzverwaltung und der Steuerberatung darstellen. Selbstverständlich besteht in den Pausen die Möglichkeit zum Meinungsaustausch.

Darüber hinaus werden wir – das ist neu! – rund drei Wochen später, am Donnerstag den 20.04.2023, Ihnen die Möglichkeit bieten, in einem zweistündigen Onlineformat erste Erfahrungen zum Skript und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2022 auszutauschen. Ein Themenupdate ist damit auch verbunden. Sie haben die Möglichkeit, den Referenten Fragen zu den Skriptinhalten zu stellen, die sich im Nachgang zu dem Ganztagesseminar in Präsenz ergeben haben.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und natürlich auf Sie!

THEMEN

  • Allgemeine Themen
    • Verlängerung der Abgabefristen für 2021 und 2022
    • Besteuerung der Energiepreispauscha
    • Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhan mit Flüchtlingen aus der Ukraine 
  • Betrieblicher Bereich
    • Die neue Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG bei PV-Anlage
    • Das neue BMF-Schreiben zum § 7g EStG
    • Besteuerung der Treibhausgas-Prämie
    • Abschaffung des Abzinsungsgebot bei Verbindlichkeiten
    • Verlängerung der Reinvestitionsfriste und der degressiven Abschreibung
    • Neue Wesentlichkeitsgrenze für RAP
    • Erfassung der Corona-Hilfen
    • Leasingsonderzahlung bei Anwendun der Kostendeckelung zur Privatnutzun betrieblicher Kfz
  • Arbeitnehmerbesteuerung
    • Verlängerung der Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG
    • Pflegebonus nach § 3 Nr. 11b EStG
    •  Die neue Inflationsausgleichsprämi nach § 3 Nr. 11c EStG
    • Verlängerung der Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld
    • Homeoffice-Pauschale und häusliche Arbeitszimmer im Jahr 2022
    • Erhöhung der Entfernungspauschale
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
    • Ehegattenübergreifender Verlustausgleich
    • Verlustausgleichsbeschränkungen nac § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG
    • Wesentliche Änderungen durch den neue Abgeltungsteuererlass vom 19.05.2022
  • Vermietung und Verpachtung
    • Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer 
    • Neue Kaufpreisaufteilung
    • Schuldzinsenabzug bei gemisch genutzten Objekten 
  • Sonstige Einkünfte
    • Steuerfreiheit des Grundrentenzuschlags
    • Besteuerung von Kryptowährunge
    • Änderungen bei der Anlage Kind und Anlage Unterhalt
  • Vorsorgeaufwendungen
    • Behandlung pauschaler Bonuszahlungen
  • Ausblick auf die Gesetzesänderungen im Jahr 2023
    •  Besteuerung der Gas und Wärmepreisbremse
    • Weiterführung der Sonderabschreibun nach § 7b EStG in veränderter Form
    • Änderungen beim häuslichen Arbeitszimme und bei der Homeofficepauschale
    • Erhöhung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    • Erhöhung der Gebäudeabschreibun für Wohngebäude
    • Anpassungen beim Ausbildungsfreibetrag 
    • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags
    • Rentenversicherungsbeiträge ab 202 zu 100 % abzugsfähig
  • Die neue Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 ESt
    bei PV-Anlagen und erste Zweifelsfragen aus der Praxis

MIT UNS BLEIBEN SIE BESTENS QUALIFIZIERT!

PRÄSENZ-SEMINAR
DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2022
Referent Markus Brucker und Michael Steger
Datum28.03.2023
Beginn09.00 Uhr
Ende16.00 Uhr
Ort Leonardo Karlsruhe
Ettlinger Straße 23
76137 Karlsruhe
Kosten

375 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter

575 €* je Nichtmitglied

(inkl. Skript, Getränke, Pausenimbiss und Business-Lunch)
* zzgl. gesetzl. USt

inkl. kostenloser Online–Fragerunde 20.04.2023
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Organisatorische Anmerkungen

Sollte aufgrund behördlicher Vorgaben eine Präsenzveranstaltung nicht möglich sein, findet dieses Seminar als Online-Seminar statt!

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der DSTV-BW übernimmt für Schäden bei Unfällen oder Eigentumsverlusten keinerlei Haftung gegenüber den Teilnehmern.