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SUMMARY:ENDSPURT E-RECHNUNG 2027
DESCRIPTION:Am 31.12.2026 endet die allgemeine Übergangsfrist; ab dem 1.1.2
 027 müssen Unternehmer mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ihre Rechn
 ungen an Geschäftskunden als E-Rechnung ausstellen, ab dem 1.1.2028 alle üb
 rigen. Das neue Schreiben räumt teilweise technischen Hindernisse aus, die 
 der Umstellung bisher im Weg standen, und wird zugleich an einer entscheide
 nden Stelle strenger: bei der Leistungsbeschreibung im strukturierten Teil 
 der E-Rechnung.\n\nDas Online-Seminar erläutert jede Regelung des Schreiben
 s, ordnet sie ein und übersetzt sie in konkrete Anwendungsbeispiel und Hand
 lungsschritte für Kanzlei und Mandanten.\n\nWorum es geht\n\nDas Schreiben 
 gilt „ergänzend“ zu den BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (BStBl I 2024, 1320) u
 nd vom 15.10.2025 (BStBl I 2025, 1806). Es hat drei Schwerpunkte:\n\nNichtb
 eanstandungen mit festem Enddatum. Endrechnungen (Absetzung der Teilentgelt
 e über BT-113/BT-22 oder eingebetteten Anhang bis 30.6.2030), Abgabenbesche
 ide der öffentlichen Hand (bis 30.6.2030), Bruttopreisrechnungen (bis 31.12
 .2027), Bauleistungen (Gewerksummen im strukturierten Teil, Leistungsverzei
 chnis als Anlage), Rabattvereinbarungen und das Massengeschäft erhalten pra
 ktikable Übergangslösungen.Strengere Leistungsbeschreibung. Leistungsart, L
 eistungsumfang, Leistungsgehalt und ggf. Leistungsort müssen ab 1.1.2027 im
  strukturierten Teil stehen; „Dienstleistung laut Anlage“ genügt nicht mehr
  (Rn. 10 bis 12; Abschn. 14.5 Abs. 15 S. 3 UStAE n. F.). Hier gibt es keine
 n Übergang.Klarstellungen zu Randfragen. Öffentliche Verwaltung (UStG und E
 RechV nebeneinander), Rechnungsberichtigung als E-Rechnung mit jedem taugli
 chen Rechnungstyp, Geschäftsregelfehler versus Formatfehler, und die lang e
 rwartete Aussage zum Bußgeld: Eine sonstige Rechnung statt einer E-Rechnung
  ist keine Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG (Rn. 28).\n\nDaz
 u kommen die Empfehlung der Zuordnungstabelle von KoSIT und FeRD für die Pf
 lichtangaben nach §§ 14, 14a UStG, neun Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendu
 ngserlasses und eine Anwendungsregelung mit Bestandsschutz für bis zum 31.1
 2.2026 ausgestellte E-Rechnungen.
LOCATION:Online-Seminar
DTSTAMP:20261023T111240Z
DTSTART:20261124T090000Z
DTEND:20261124T110000Z
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