ONLINE-SEMINAR
UMSATZSTEUERBEFREIUNG VON BILDUNGSLEISTUNGEN
Bildungsleistungen sind gem. § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bildungseinrichtungen müssen hierbei (anders als Privatlehrer) die Anerkennung der zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen.
Weil darüber hinaus die korrespondierende EU-Norm nach wie vor nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt ist, gibt es reichlich Konfliktpotential zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen hinsichtlich der Reichweite der Befreiung. Das im Oktober 2021 ergangene EuGH-Urteil zur Steuerpflicht des Schwimmunterrichts hat sowohl Leistungsanbieter als auch Steuerberater überrascht. Es sorgt in diesem Umfeld für weitere erhebliche Unsicherheiten, während sich die Finanzverwaltung zur Anwendung des Urteils weiterhin ausschweigt.
THEMEN
- Gesetzliche Rahmenbedingung für die Befreiung
- Widersprüche zwischen EU-Recht, Umsatzsteuergesetz und Verwaltungsauffassung
- Überblick über die Rechtsprechung
- Praktische Umsetzung eines Wechsels von der Steuerpflicht in die Befreiung und umgekehrt
- Welche Sonderregelungen gibt es für Online-/Remote-Learning bzw. Bildungsreisen?
MIT UNS BLEIBEN SIE BESTENS QUALIFIZIERT!
ONLINE-SEMINAR UMSATZSTEUERBEFREIUNG VON BILDUNGSLEISTUNGEN | |
Referent | Dr. Hans-Martin Grambeck |
Datum | 21.11.2023 |
Beginn | 09.00 Uhr |
Ende | 11.00 Uhr |
Ort | Online-Seminar |
Kosten | 175 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter 275 €* je Nichtmitglied * zzgl. gesetzl. USt |
Download | Seminar Informationen |
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
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