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SUMMARY:WENN DIE STEUERFAHNDUNG KLINGELT
DESCRIPTION:Frühmorgens klingelt es bei der Mandantschaft an der Tür: „Aufm
 achen, Steuerfahndung!“. Während die Steuerpflichtigen panisch versuchen ih
 re Steuerkanzlei anzurufen, legt die Steuerfahndung bereits los. Schließlic
 h trifft man am Ort des Geschehens ein und muss zwischen Mandantschaft und 
 Steuerfahndung vermitteln. Doch das ist manchmal gar nicht so einfach.\n\nW
 ann dürfen sich Steuerberater überhaupt äußern und wann verstoßen diese geg
 en Verschwiegenheitsverpflichtungen?Auf welche Fragen muss geantwortet werd
 en und auf welche nicht?Sofortige umfassende Aufklärung oder zunächst Schwe
 igen?Was darf die Steuerfahndung mitnehmen und was nicht?Welche Protokolle 
 müssen unterschrieben werden?Droht gar eine Selbstbelastung als Berater?\n\
 nDiese und viele weitere Fragen ergießen sich über Berater. Noch schlimmer 
 wird es, wenn in der Steuerkanzlei selbst Durchsuchungsmaßnahmen anstehen. 
 Ohne professionelle Vorbereitung gerät man hier schnell aufs Glatteis. Schl
 immstenfalls drohen Haftung oder eigene strafrechtliche Konsequenzen.
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