ONLINE-SEMINAR
§ 14C USTG VERSTÖSST GEGEN EU-RECHT
Nicht selten wird Umsatzsteuer in Rechnungen unzutreffend ausgewiesen (19% anstatt 7% oder anstatt Abrechnung als umsatzsteuerfrei).
§ 14c UStG ordnet für diese Fälle eine Steuerschuld an. Das UStG lässt unter engen Voraussetzungen eine Korrektur dieser Steuerschuld zu.
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zeigen jedoch, dass die Korrekturmöglichkeiten des UStG zu eng gefasst sind.
THEMEN
- Voraussetzungen eines unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises, § 14c Abs. 1 und Abs. 2 UStG
- Korrekturmöglichkeiten nach § 14c Abs. 1 und Abs. 2 UStG
- Steuererstattung auch ohne Rechnungskorrektur, wenn
- Keine Steuergefährdung,
- EuGH P-GmbH, Urt. V. 08.12.2022 – C-378/21
- FG Köln, Urt. v. 25.07.2023 – 8 K 2452/21
- Gutgläubigkeit bei Rechnungsausstellung
- FG Köln, Urt. v. 25.07.2023 – 8 K 2452/21
- Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf das nationale Recht
- Handlungsmöglichkeiten
- Aktuelle Sicht des BMF (Schr. v. 27.02.2023)
MIT UNS BLEIBEN SIE BESTENS QUALIFIZIERT!
ONLINE-SEMINAR § 14C USTG VERSTÖSST GEGEN EU-RECHT | |
Referent | Dr. Thomas Streit |
Datum | 04.06.2024 |
Beginn | 09.00 Uhr |
Ende | 10.30 Uhr |
Ort | Online-Seminar |
Kosten | 195 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter 295 €* je Nichtmitglied * zzgl. gesetzl. USt |
Download | Seminar Informationen |
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Kann die Veranstaltung wegen zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt werden, benachrichtigen wir angemeldete Personen und die bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 8 Tage, bei Online Seminare bis 3 Tage, vor Seminarbeginn möglich. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei späteren Stornierungen und Nichterscheinen ist nicht möglich.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der DSTV-BW übernimmt für Schäden bei Unfällen oder Eigentumsverlusten keinerlei Haftung gegenüber den Teilnehmern.