ONLINE-SEMINAR
BETRIEBSPRÜFUNG DURCH DIE RENTENVERSICHERUNG
Die Prüftätigkeit der Rentenversicherungsträger gehört zum Alltag in der Steuerkanzlei. Und anders als im Fall des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV sind Steuerberater hier sogar befugt, Rechtsbehelfe außergerichtlich und vor dem Sozialgericht zu führen.
Das Online-Seminar arbeitet daher, eingebettet in den zeitlichen Ablauf der Prüfung, neuralgische Punkte heraus, deren Kenntnis für eine umsichtige und interessengerechte Begleitung der Mandanten nutzbringend sein kann. Unterstützen Sie Ihre Mandanten bei der Betriebsprüfung.
Lernen Sie, welche Rechtsbehelfe durchgeführt werden können. Welche Befugnisse hat die Rentenversicherung? Welche Rechtsfragen sind diskutabel - und welche nicht.
THEMEN
- Ablauf der Betriebsprüfung: Zeitpunkt der Prüfung, Ankündigung der Prüfung, Prüfgegenstände, Mitwirkungspflichten, Abschluss der Prüfung, Summenbeitrags- und Schätzbescheid, Rechtsbehelfe gegen den Prüfbescheid, Problem der aufschiebenden Wirkung
- Grundlegende beitragsrechtliche Fragen: Schuldner der Beitragsforderung und Rückgriff gegen den Arbeitnehmer, Verjährung der Beitragsforderung und Verteidigung gegen die verlängerte Verjährungsfrist, Abtastverfahren bzw. Netto-Brutto-Hochrechnung
MIT UNS BLEIBEN SIE BESTENS QUALIFIZIERT!
| ONLINE-SEMINAR BETRIEBSPRÜFUNG DURCH DIE RENTENVERSICHERUNG | |
| Referent | Andreas Hartmann |
| Datum | 15.09.2026 |
| Beginn | 10.00 Uhr |
| Ende | 11.30 Uhr |
| Ort | Online-Seminar |
| Kosten | 175 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter 275 €* je Nichtmitglied * zzgl. gesetzl. USt |
| Download | Seminar Informationen |
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Kann die Veranstaltung wegen zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt werden, benachrichtigen wir angemeldete Personen und die bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 8 Tage, bei Online Seminare bis 3 Tage, vor Seminarbeginn möglich. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei späteren Stornierungen und Nichterscheinen ist nicht möglich.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
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