ONLINE-SEMINAR
DER EU AI ACT IN DER KANZLEIPRAXIS
Seit Februar 2025 gelten Kapitel I und II für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Davon betroffen sind auch Kanzleien. Ab August 2026 finden die meisten Regelungen des EU AI Act Anwendung, einschließlich der Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme und der behördlichen Durchsetzung. In diesem praxisnahen Online-Seminar erfahren Sie, welche Pflichten sich für Steuerberater und ihre Mitarbeitenden ergeben, wie Sie Risikoklassen richtig einordnen und welche Schritte Sie jetzt einleiten sollten. Das Online-Seminar vermittelt erste Grundlagen zum EU AI Act. Für die Erfüllung der Best-Efforts-Pflicht aus Art. 4 sind zusätzliche, rollenspezifische Maßnahmen in Ihrer Kanzlei erforderlich, die im Seminar besprochen werden.
THEMEN
- Rechtlicher Rahmen & Zeitplan nach der Verordnung (EU) 2024/1689
- KI-Anwendungen in der Steuerberatung
- Risikoklassen nach EU AI Act
- Pflichten für Steuerberater als KI-Anwender
- Besonderheiten bei Hochrisiko-KI-Systemen
- KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act (Hinweis: Unterschiedliche Mitarbeitergruppen haben unterschiedliche Kompetenzanforderungen. Das Online-Seminar zeigt Grundlagen auf, für spezifische Rollen sind Vertiefungsmodule empfehlenswert.)
- Praktische Umsetzung in der Kanzlei
- Haftung & Berufsrecht
- Handlungsempfehlungen bis August 2026
- Dokumentation & Nachweis der KI-Kompetenz (Wichtig: Art. 4 EU AI Act verlangt eine kontinuierliche Dokumentation Ihrer Kompetenzmaßnahmen. Eine einmalige Schulung allein genügt nicht.)
Im Anschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung über die vermittelten Grundlagen des EU AI Act.
MIT UNS BLEIBEN SIE BESTENS QUALIFIZIERT!
| ONLINE-SEMINAR DER EU AI ACT IN DER KANZLEIPRAXIS | |
| Referent | Andreas Geiling |
| Datum | 13.05.2026 |
| Beginn | 10.00 Uhr |
| Ende | 12.00 Uhr |
| Ort | Online-Seminar |
| Kosten | 175 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter 275 €* je Nichtmitglied * zzgl. gesetzl. USt |
| Download | Seminar Informationen |
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Kann die Veranstaltung wegen zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt werden, benachrichtigen wir angemeldete Personen und die bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 8 Tage, bei Online Seminare bis 3 Tage, vor Seminarbeginn möglich. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei späteren Stornierungen und Nichterscheinen ist nicht möglich.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der DSTV-BW übernimmt für Schäden bei Unfällen oder Eigentumsverlusten keinerlei Haftung gegenüber den Teilnehmern.