ONLINE-SEMINAR
DIE GÜTERSTANDSSCHAUKEL ALS (STEUERLICHES) GESTALTUNGSINSTRUMENT
Der Güterstandswechsel ist ein hervorragendes Gestaltungsinstrument, um Vermögen zwischen Eheleuten steuerfrei zu übertragen. Solche Vermögensübertragungen sind insbesondere bei der Nachfolgeplanung von Bedeutung, wenn das Vermögen zwischen Eheleuten sehr ungleich verteilt ist. Durch einen Güterstandswechsel kann auch der weniger vermögende Ehegatte in die Lage versetzt werden, die Steuerfreibeträge des ErbStG bei Vermögensübertragungen auf die Kinder und Enkelkinder auszunutzen.
Darüber hinaus kann ein Güterstandswechsel steuerlich genutzt werden, um nicht angezeigte Schenkungen zwischen Eheleuten zu heilen, indem die schenkungs- und steuerstrafrechtlichen Konsequenzen nachträglich beseitigt werden. In ertragsteuerlicher Hinsicht lässt sich mit einem Güterstandswechsel bei Bestandsimmobilien ein AfA-Step-Up erreichen, wenn Mietobjekte nach Ablauf der „Spekulationsfrist“ an den anderen Ehegatten zur Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung übertragen werden.
Überdies können durch einen Güterstandswechsel Vermögenswerte vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt (Vermögensschutz/Asset Protection) und Pflichtteilsansprüche „missliebiger“ Kinder reduziert werden.
In dem Online-Seminar werden sowohl die zivilrechtlichen Grundlagen als auch die zu beachtenden steuerlichen Grundsätze dargestellt. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf praxisnahe Ausführungen und anschauliche Beispiele gelegt, um den steuerlichen Berater in die Lage zu versetzen, einen Güterstandswechsel fachkundig zu begleiten.
THEMEN
- Zivilrechtliche Grundsätze, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Vermeidung von unerwünschten Steuerfolgen
- Gestaltungsoption Güterstandswechsel nicht nur bei Zugewinngemeinschaft nutzbar, sondern auch bei bereits vereinbarter Gütertrennung
- Wenn es an liquiden Mitteln zur Begleichung der auf Geld gerichteten Zugewinnausgleichsforderung fehlt: Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich oder Vorabschenkung mit Korrektur des SchenkSt-Bescheids nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG als Ausweg
- Highlight-Urteil: BFH v. 09.05.2025 (IX R 4/23) ermöglicht nachträgliche Beseitigung eines Steuerschadens bei fehlgeschlagenem Güterstandswechsel
- Abgrenzung steuerbare Pauschalabfindung <> nicht steuerbare Bedarfsabfindung (BFH v. 09.04.2025, II R 48/21 <> BFH v. 01.09.2021, II R 40/19)
- Güterstandswechsel zur Heilung einer Steuerhinterziehung bei nicht angezeigten Schenkungen zwischen Eheleuten und zur Aufhebung der entsprechenden Schenkungsteuerfestsetzung
- AfA-Step-Up durch Güterstandswechsel, wenn Mietobjekte nach Ablauf der „Spekulationsfrist“ an den anderen Ehegatten zur Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung übertragen werden
- Güterstandswechsel als Instrument zum Vermögensschutz (Asset Protection) und zur Verminderung von Pflichtteilsansprüchen „missliebiger“ Kinder
MIT UNS BLEIBEN SIE BESTENS QUALIFIZIERT!
| ONLINE-SEMINAR DIE GÜTERSTANDSSCHAUKEL ALS (STEUERLICHES) GESTALTUNGSINSTRUMENT | |
| Referent | Nico Schley |
| Datum | 11.02.2026 |
| Beginn | 13.30 Uhr |
| Ende | 16.30 Uhr |
| Ort | Online-Seminar |
| Kosten | 210 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter 310 €* je Nichtmitglied * zzgl. gesetzl. USt 2,75 annerkannte Pflichtstunden für Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.) |
| Download | Seminar Informationen |
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