ONLINE-SEMINAR
DIE NEUE OFFENBARUNGSPFLICHT NACH § 153 ABS. 4 AO
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 hat der Gesetzgeber § 153 AO grundlegend um Anzeige- und Berichtigungspflichten erweitert:
Der neue Absatz 4 verpflichtet Steuerpflichtige – insbesondere GmbH-Geschäftsführer – dazu, Prüfungsfeststellungen aus Betriebsprüfungen, die in einem bestandskräftigen Bescheid umgesetzt wurden, auch für andere
Veranlagungszeiträume offenzulegen.
Die neuen Vorgaben sollen den Prüfungsprozess beschleunigen, bringen jedoch erhebliche Praxisherausforderungen mit sich – etwa unklare Begrifflichkeiten, den Zeitpunkt der Bestandskraft und das Spannungsfeld zwischen § 153 Abs. 1 und Abs. 4 AO. Die neue Regelung ist nicht frei von Widersprüchen und wird die Praxis in der nächsten Zeit sicherlich vor Anwendungsprobleme stellen.
Das Online-Seminar richtet sich an Berater, die ihre Mandanten rechtssicher durch diese neue Verpflichtung navigieren möchten – mit Blick auf steuerliche Risiken, haftungsrelevante Konstellationen und mögliche strafrechtliche Folgen.
THEMEN
- Gesetzesziel und Einordnung
- Anwendungszeitraum und Systematik des § 153 Abs. 4 AO
- Abgrenzung zu § 153 Abs. 1 AO: Wann beginnt die Pflicht zur Berichtigung?
- Voraussetzungen der Anwendung: bestandskräftiger Bescheid + Auswirkungen auf andere Erklärungen
- Unklare Begriffe und praxisrelevante Abgrenzungen
- Steuerstrafrechtliche Risiken und Folgen bei Nichtbeachtung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO)
- Aktuelle Empfehlungen für Beratungssituationen und Abschluss von Außenprüfungen
DAS SEMINAR FINDET IN KOOPERATION MIT DEM LSWB STATT
MIT UNS BLEIBEN SIE BESTENS QUALIFIZIERT!
ONLINE-SEMINAR DIE NEUE OFFENBARUNGSPFLICHT NACH § 153 ABS. 4 AO | |
Referent | Maximilian Krämer |
Datum | 30.09.2025 |
Beginn | 09.30 Uhr |
Ende | 10.30 Uhr |
Ort | Online-Seminar |
Kosten | 115 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter 215 €* je Nichtmitglied * zzgl. gesetzl. USt |
Download | Seminar Informationen |
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
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