ONLINE-SEMINAR

ENDSPURT E-RECHNUNG 2027

Referent Lukas Hendricks

ZWEIEINHALB MONATE VOR DER E-RECHNUNGSPFLICHT VERÖFFENTLICHT DAS BMF SEIN DRITTES SCHREIBEN ZUR E-RECHNUNG

Am 31.12.2026 endet die allgemeine Übergangsfrist; ab dem 1.1.2027 müssen Unternehmer mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ihre Rechnungen an Geschäftskunden als E-Rechnung ausstellen, ab dem 1.1.2028 alle übrigen. Das neue Schreiben räumt teilweise technischen Hindernisse aus, die der Umstellung bisher im Weg standen, und wird zugleich an einer entscheidenden Stelle strenger: bei der Leistungsbeschreibung im strukturierten Teil der E-Rechnung.

Das Online-Seminar erläutert jede Regelung des Schreibens, ordnet sie ein und übersetzt sie in konkrete Anwendungsbeispiel und Handlungsschritte für Kanzlei und Mandanten.

Worum es geht

Das Schreiben gilt „ergänzend“ zu den BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (BStBl I 2024, 1320) und vom 15.10.2025 (BStBl I 2025, 1806). Es hat drei Schwerpunkte:

  • Nichtbeanstandungen mit festem Enddatum. Endrechnungen (Absetzung der Teilentgelte über BT-113/BT-22 oder eingebetteten Anhang bis 30.6.2030), Abgabenbescheide der öffentlichen Hand (bis 30.6.2030), Bruttopreisrechnungen (bis 31.12.2027), Bauleistungen (Gewerksummen im strukturierten Teil, Leistungsverzeichnis als Anlage), Rabattvereinbarungen und das Massengeschäft erhalten praktikable Übergangslösungen.
  • Strengere Leistungsbeschreibung. Leistungsart, Leistungsumfang, Leistungsgehalt und ggf. Leistungsort müssen ab 1.1.2027 im strukturierten Teil stehen; „Dienstleistung laut Anlage“ genügt nicht mehr (Rn. 10 bis 12; Abschn. 14.5 Abs. 15 S. 3 UStAE n. F.). Hier gibt es keinen Übergang.
  • Klarstellungen zu Randfragen. Öffentliche Verwaltung (UStG und ERechV nebeneinander), Rechnungsberichtigung als E-Rechnung mit jedem tauglichen Rechnungstyp, Geschäftsregelfehler versus Formatfehler, und die lang erwartete Aussage zum Bußgeld: Eine sonstige Rechnung statt einer E-Rechnung ist keine Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG (Rn. 28).

Dazu kommen die Empfehlung der Zuordnungstabelle von KoSIT und FeRD für die Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG, neun Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses und eine Anwendungsregelung mit Bestandsschutz für bis zum 31.12.2026 ausgestellte E-Rechnungen.

DETAILIERTE THEMENGLIEDERUNG IN DEN SEMINAR INFORMATIONEN

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ONLINE-SEMINAR
ENDSPURT E-RECHNUNG 2027
Referent Lukas Hendricks
Datum07.12.2026
Beginn14.00 Uhr
Ende16.00 Uhr
Ort Online-Seminar
Kosten

260 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter

360 €* je Nichtmitglied

* zzgl. gesetzl. USt

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