ONLINE-SEMINAR
NEUE SV-PFLICHT FÜR LEHR- UND COACHING-TÄTIGKEITEN AB 2027
Im gesamten Bildungs- und Sportbereich, sei er wirtschaftlich oder gemeinnützig, werden frei mitarbeitende Lehrer, Coaches und Trainer zum Jahresbeginn 2027 sozialversicherungspflichtig.
Mit dem sog. Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichtes ertönte in 2022 der lauteste Knall im Sozialversicherungsrecht seit langem. Mit einer Übergangsregelung hat der Gesetzgeber die Problematik zwar vorübergehend abgemildert. Aber zum Jahreswechsel 2026 auf 2027 müssen Mandanten, die im Bildungs- oder Sportbereich tätig sind, ihre Mitarbeiterstruktur an die veränderte Realität angepasst haben.
Was sollte man zum Problemfeld als Steuerberater wissen? Über welche Handlungsoptionen verfügen die Mandanten?
THEMEN
- Was sind überhaupt „Lehrer“? BSG vom 23.04.2015, B 5 RE 23/14 R
- Die bisherige Rechtslage: insb. BSG vom 14.3.2018, B 12 R 3/17
- Der Paradigmenwechsel durch die „Herrenberg-Entscheidung“: BSG vom 28.6.2022, B 12 R 3/20 R
- Auslegung durch die DRV Bund: Besprechungsergebnis vom 4.5.2023
- Umsetzung des Herrenbergurteils in der jüngeren Instanzrechtsprechung
- Rückwirkung der Rechtsprechungsänderung? BSG vom 5.11.2024, B 12 BA 3/23 R
- Übergangsregelung/„Amnestie“ für Lehrtätigkeiten in § 127 SGB IV
- Streit um die Anwendung der Übergangsregelung auf Altfälle
- Beratung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung am 21.5.2025
- Fragen der Vertragsgestaltung von Honorarkräften im Licht der neuen Rechtslage
- Zeitgeringfügigkeit als beitragsprivilegierte Gestaltung für die Zukunft?
MIT UNS BLEIBEN SIE BESTENS QUALIFIZIERT!
| ONLINE-SEMINAR NEUE SV-PFLICHT FÜR LEHR- UND COACHING-TÄTIGKEITEN AB 2027 | |
| Referent | Andreas Hartmann |
| Datum | 28.04.2026 |
| Beginn | 10.00 Uhr |
| Ende | 11.30 Uhr |
| Ort | Online-Seminar |
| Kosten | 175 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter 275 €* je Nichtmitglied * zzgl. gesetzl. USt |
| Download | Seminar Informationen |
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Kann die Veranstaltung wegen zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt werden, benachrichtigen wir angemeldete Personen und die bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 8 Tage, bei Online Seminare bis 3 Tage, vor Seminarbeginn möglich. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei späteren Stornierungen und Nichterscheinen ist nicht möglich.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der DSTV-BW übernimmt für Schäden bei Unfällen oder Eigentumsverlusten keinerlei Haftung gegenüber den Teilnehmern.