ONLINE-SEMINAR

STEUERRECHTS-UPDATE

Referent Matthias Borgmeier

AKTUELLE RECHTSPRECHUNG, VERWALTUNGSANWEISUNGEN UND PRAXISRELEVANTE SONDERTHEMEN

Die aktuelle Rechtsentwicklung wird Ihnen komprimiert und verständlich für Ihre Beratungspraxis aufgezeigt. Ein intensives Update-Seminar, um Sie auf den aktuellen Rechtsstand zu bringen.

Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entwicklungen aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung sowie ausgewählte Exkursthemen, die für die tägliche Beratungspraxis von besonderer Bedeutung sind.

THEMEN

  • Aktuelles aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung
    • Abgabenordnung
    • Bilanz
    • Einkommensteuer
    • Gewerbesteuer
    • Umsatzsteuer
    • Erbschaft- und Schenkungsteuer
    • Grunderwerbsteuer
    • Körperschaftsteuer
    • Sonstiges
  • Exkursthemen (u. a.)
    • Influencer-Datenpaket NRW
    • Vorausgefüllte Steuererklärung
    • Digitale Steuerbescheide
    • Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen
    • Erweiterte steuerliche Berichtigungspflicht, § 153 Abs. 4 AO
    • Genossenschaften
    • Effektive Nutzung des Nießbrauchs
    • Haltefrist nach der Unternehmensübertragung
    • Grunderwerbsteuerliche Probleme bei PersG ab dem 01.01.2027, § 24 GrEStG

Die Gliederung ist vorläufig und wird tagesaktuell angepasst. Aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und weitere Entwicklungen werden bis zum Seminartermin berücksichtigt.

MIT UNS BLEIBEN SIE BESTENS QUALIFIZIERT!

ONLINE-SEMINAR
STEUERRECHTS-UPDATE
Referent Matthias Borgmeier
Datum05.10.2027
Beginn09.00 Uhr
Ende15.00 Uhr
Ort Online-Seminar
Kosten

375 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter

475 €* je Nichtmitglied

* zzgl. gesetzl. USt

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Seminarübersicht

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Kann die Veranstaltung wegen zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt werden, benachrichtigen wir angemeldete Personen und die bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 5 Tage, bei Online Seminare bis 3 Tage, vor Seminarbeginn möglich. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei späteren Stornierungen und Nichterscheinen ist nicht möglich. 

 

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