
Daniel Dinkgraeve
RA/FAStR Daniel Dinkgraeve, LL.M./EMBA ist Gründungspartner der Kanzlei Dinkgraeve Rechtsanwälte PartGmbB in München und berät seit vielen Jahren Unternehmer und Privatpersonen in Steuerstreit- und Steuerstrafverfahren sowie Steuerberater bei Haftungsund Honorarthemen. Er referiert und publiziert in diesen Bereichen regelmäßig und betreut die telefonische Fachberatung des Verbandes zu den Themen Steuerstrafrecht, Selbstanzeige und Betriebsprüfung.